Kinder- und Jugendberatung
1. Beratungsgrundlage der betroffenen Kinder und Jugendlichen in Fällen häuslicher Gewalt
Aus der Fachliteratur zum Thema Kinder und Jugendliche im Kontext häuslicher Gewalt ist zu entnehmen, dass das Miterleben von Gewalt zwischen den Eltern ein Auslöser vielfältiger Entwicklungsverzögerungen, Entwicklungsstörungen und Verhaltensauffälligkeiten sein kann und somit eine Gefahr für das Kindeswohl darstellt. Das Miterleben häuslicher Gewalt bedeutet für Kinder oft über Jahre ein Aufwachsen mit einer Vielzahl von Belastungsfaktoren:
Ein Großteil der Kinder und Jugendlichen sind zusätzlich direkt von häuslicher Gewalt betroffen.
Sie sehen und hören die Misshandlung der Mutter.
Zum Teil werden Kinder selbst verletzt, weil sie bei Gewaltübergriffen gegen die Mutter im Weg stehen oder versuchen, der Mutter zu helfen.
Darüber hinaus belegen viele Studien, dass Gewalt in der Partnerschaft häufig in Verbindung mit direkter (oftmals besonders schwerer) Kindesmisshandlung (sowohl durch Vater als auch durch Mutter) und sexuellem Missbrauch der Kinder stattfindet.
Um diese Erlebnisse bewältigen zu können, brauchen sie altersgerechte und spezifische Hilfsangebote.
2. Beratungsgrundlage der betroffenen Kinder und Jugendlichen bei Stalking
Nicht selten beginnt nach der Trennung und der damit beendeten häuslichen Gewalt eine starke psychische Belastung für die Kinder und Jugendlichen, verursacht durch vom Gewalttäter ausgehendes Stalking. In diesem Fall wird der Umgang mit den Kindern genutzt, um dem Opfer weiterhin seelische Verletzungen zuführen zu können. Die Kinder werden zu Geheimnisträgern und können diese Rolle nicht selbständig verlassen, da sie beiden Elternteilen loyal gegenüber stehen. Dieser psychische Druck führt oft zu Verhaltensauffälligkeiten, Leistungsabfall in der Schule und zunehmender Introvertiertheit dem sozialen Umfeld gegenüber.
3. Unser Ziel ist es:
- den Schutz der Kinder und Jugendlichen zu verbessern,
- den schwierigen Prozess der Bewältigung und Aufarbeitung des Erlebten zu begleiten,
- die eigenständige Interessenvertretung des Kindes im Interventionsprozess zu unterstützen.
4. Beratungsinhalte
Schutz vor Gewalt
Kinder und Jugendliche schützen und mit ihnen einen geeigneten Sicherheitsplan erstellen
Psychosoziale Unterstützung
Kindern und Jugendlichen den Raum geben, um über ihre Erfahrungen zu reden und ihr Selbstvertrauen zu stärken
Elternarbeit
Unterstützung des von Gewalt betroffenen Elternteils durch Stärkung der Erziehungskompetenzen, Thematisierung der Auswirkungen von Gewalt, Sensibilisierung für die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen.
Vermittlung weiterführender Hilfen
Gezielte Initiierung von weiterführenden Hilfen in Kooperation mit anderen Einrichtungen.
5. Angebote für Berufsgruppen, die mit häuslicher Gewalt konfrontiert werden
Zu den Inhalten häusliche Gewalt, Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche, rechtliche und psychosoziale Intervention und Unterstützung bieten wir Ihnen Fachberatung, Weiterbildungen und Informationsveranstaltungen an. Der Themenbereich kann bei Bedarf nach Absprache erweitert werden.