Was ist eine Interventionsstelle?

Im Oktober 2001 wurden die ersten Interventionsstellen in Mecklenburg-Vorpommern eingerichtet. Die Interventionsstelle Anklam nahm im Juni 2002 als fünfte Beratungsstelle ihre Arbeit auf.

Die Arbeit der Interventionsstellen unterstützt die polizeirechtlichen (Sicherheits- und Ordnungsgesetz MV) und die zivilrechtlichen Gesetzesänderungen (Gewaltschutzgesetz) im Sinne der Opfer häuslicher Gewalt.

Die Mitarbeiterinnen der Interventionsstelle beziehen parteilich Position für die Opfer und gegen Gewalt. Die Beratungen sind vertraulich und kostenlos.

Der staatlicher Auftrag lautet, mit Betroffenen häuslicher Gewalt nach einem Polizeieinsatz im pro-aktiven Ansatz Kontakt aufzunehmen und ihnen Unterstützung anzubieten. Alle Angebote der Interventionsstelle stehen auch Personen und deren Angehörigen zur Verfügung, die von häuslicher Gewalt / Stalking betroffen sind und sich von sich aus an die Beratungsstelle wenden.

Wichtigstes Ziel ist es, durch Information und aktive Unterstützung dafür zu sorgen, dass der Schutz und die Sicherheit der betroffenen Personen und der mitbetroffenen Kinder erhöht werden.

Die Interventionsstellen werden gefördert durch das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz.
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